BHL Bogen

BHL Bogen
BridgehouseLaw LLP - Your Business Law Firm

Thursday, December 29, 2005

Boeing racial discrimination case

Dealing a victory to the Boeing Co., a federal jury decided last week that the airplane maker had not discriminated against black employees in promotions, as plaintiffs in a class-action lawsuit contended.

Discrimination arguments asre most common if it comes to a so called: wrongful termination.

The lawsuit returned was returned to a U.S. District Court in Seattle earlier this month after the 9th U.S. Circuit Court of Appeals threw out a high-profile settlement brokered in 1999 by the Rev. Jesse Jackson.

Here is the nutshell:
1. Boeing agreed to pay $7.3 million to settle a class-action lawsuit filed on behalf of 15,000 black employees
2. Boeing admitted no wrongdoing but agreed to make several changes in promotion and hiring practices and in monitoring federal anti-discrimination laws. This got a price sticker of $15 million.

On appeal U.S. District Judge Marsha Pechman presided over a new trial. She also oversaw the recent $72.5 million settlement in a gender-bias suit brought on behalf of 17,690 female Boeing employees.

Pechman started with the size. She reduced the size of the class in the racial discrimination case to about 4,200 salaried employees.

Employees excluded from the class started their own law suit.

Gewerkschafter beenden New Yorker U-Bahn-Streik

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,392010,00.html

"Am Ende wurde der Druck aus Politik und Öffentlichkeit zu groß: Gewerkschaftsführer in New York haben den Streik im Nahverkehr der Mega-Metropole nach drei Tagen abgeblasen. Alle Busse und Bahnen sollen so rasch wie möglich wieder fahren."

Das war nun vor ein paar Tagen. Doch was koennen wir lernen aus dem Streik?
Es ging um Altersvorsorge und Gehaltserhöhungen. Die Gespraeche waren gescheitert. 34.000 Bus- und Bahnarbeiter hatten daraufhin am Dienstag ihren Ausstand begonnen.

Aber: Arbeitsniederlegungen im New Yorker Nahverkehr sind gesetzlich verboten!

Man hoere und staune!
Es gab daher eine Strafe von einer Million Dollar pro Tag.

Wie es in anderen Regionen zum Streikrecht aussieht, wird in den naechstenTag weiter folgen.

Besten Gruss
RvH

Thursday, December 22, 2005

Patriot Act: Senate passes six-month extension of certain measures

The Senate passed today (on Wednesdy, Dec 21) a six-month extension of the terror-fighting USA Patriot Act. Will this really make the USA a safer place to live ... as some polititions called it? It is surely a last resort after Democrats and a small group of GOP senators blocked President Bush and Republican congressional leaders' attempt to make most of the anti-terrorism law permanent.

Approval of the six-month extension came on a voice vote, and cleared the way for a final vote in the House possibly as early as Thursday. Sixteen provisions in the current law expire Dec. 31 unless the Congress and White House acts.

So what are the arguments? White House-pushed legislation did not provide enough civil liberty safeguards.

Now the six-month "extension ensures that the tools provided to law enforcement in terrorist investigations in the Patriot Act remain in effect while Congress works out the few differences that remain," said Sen. John Sununu, R-N.H.

Let's wait the next few months ...

Greetings
RvH

Tuesday, December 20, 2005

Auswärtiges Amt plant keine Regressforderung gegen Osthoff

Ich lese gerade

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,391365,00.html

und wundere mich ueber die Rechtsgrundlage.

Zitat aus spiegel Online:
"Kaum ist Susanne Osthoff aus ihrer Geiselhaft im Irak freigekommen, kursierten Meldungen über Geldforderungen der Regierung. Die könnten theoretisch erhoben werden - sind aber praktisch unwahrscheinlich.
[...] Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte SPIEGEL ONLINE, dass es "keinerlei Überlegungen" für eine Rechnung an Frau Osthoff gebe. "Für uns spielen die Kosten zur Zeit überhaupt keine Rolle", sagte der Sprecher, "im Vordergrund steht die Freude über die Freilassung." [...]


Freude - stimmt natuerlich. Aber was waere die Grundlage? nach deutschem Recht?

Nach dem Konsulargesetz - ein rascher Blick in den Sartorius I zeigt das KonsularG (570) und dort in § 5 Abs. 5 S.1 KG findet sich auch die Norm - kann sich das Konsulat Hilfsleistungen für Deutsche im Ausland bezahlen lassen: "Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet".

Der Rest ist Ermessensspielraum ...

Ob deutsche Behoerden § 5 Abs 5 KG anwenden?

Besten Gruss aus den USA
RvH

Neues Vertrauen in den deutsch-amerikanischen Beziehungen

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung berichtet heute (Veröffentlicht am: 20.12.2005) über die USA Beziehungen. Lesen Sie selber...

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Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung hat in den USA mit seinem Amtskollegen Donald Rumsfeld und Außenministerin Condoleezza Rice gesprochen. In der der Nato wollen beide Regierungen die Zusammenarbeit intensivieren, erklärte Jung anschließend. Die amerikanische Regierung erkenne die "rote Linie" der Bundesregierung an, weiterhin keine Soldaten in den Irak zu schicken.

"Ich muss sagen, ich bin sehr zufrieden über den Verlauf und die Verständigung, die wir hier gefunden haben", berichtete der Minister nach den Gesprächen am 19. Dezember, die in einer freundschaftlichen Atmosphäre stattgefunden hätten. Ziel des Besuches sei es gewesen, die deutsch-amerikanischen Beziehungen "wieder auf eine bessere Vertrauensgrundlage zustellen". Jung traf in Washington D. C. auch den nationalen Sicherheitsberater des Präsidenten, Stephen Hadley.

Bei den europäischen und transatlantischen sicherheitspolitischen Fragen bestehe durchweg Übereinstimmung mit den amerikanischen Partnern, stellte Franz Josef Jung gegenüber dem ARD-Fernsehen fest: "Wir haben alle Themen von Afghanistan über den Balkan, auch das Thema des Iraks erörtert. Und wir waren uns in den Grundbeurteilungen einig."

US-Regierung erkennt deutsches Engagement in Afghanistan und für den Irak an

Auch hätten die Amerikaner das große deutsche Engagement in Afghanistan gewürdigt und keine Wünsche hinsichtlich zusätzlicher Kontingente oder Missionen an ihn herangetragen, berichtete der Minister. Er unterstrich, dass Deutschland innerhalb UNO-Mission "International Security Assistance Force" (ISAF) in Afghanistan das größte Kontingent stellt.

Zugleich sprach sich Jung dafür aus, die Trennung zwischen dem Aufbauprogramm ISAF und dem Anti-Terror Einsatz "Enduring Freedom" aufrechtzuerhalten. Bei der Einsatzführung könnten mögliche Synergien genutzt werden, die verschiedenen Mandate sollen aber weiterhin getrennt bleiben.

>> Einsätze der Bundeswehr im Ausland

Die amerikanische Regierung anerkenne die "rote Linie" der Bundesregierung, weiterhin keine Soldaten in den Irak zu schicken, jedoch Unterstützung beim Aufbau des Landes zu leisten, sagte Jung weiter. Die hohe Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen im Irak bedeute "ein positives Zeichen, das weiterhin der Unterstützung bedarf".

Friday, December 16, 2005

no 10 Billion Dollar award - light cigarettes award reversed

The Illinois Supreme Court threw out a $10 billion judgment against Philip Morris USA on today.
So now it is legal to sell "light" cigaretts as this does not constitute a fraud. The state Supreme Court ruled in a 4-2 decision that the Federal Trade Commission specifically allowed companies to characterize their cigarettes as "light" and "low tar," so Philip Morris did not improperly mislead customers about the health impacts of its cigarettes.

Great! So if it is allowed by one institution it is allowed generally and health does not matter?

A spokeswoman for Philip Morris said the company was "gratified" by the ruling. I can se that. But what does it mean to consumers? The court missed an opportunity to improve the world's health. The discussion goes there may be an appeal to the federal court ...

Stay healthy!

Monday, December 12, 2005

Tort and litigation - Plane crash in Chicago

"An attorney for the parents of a boy killed when an airliner slid off a runway and into their car urged witnesses and passengers Sunday to contact his office." I found in an AP news clipping.

This is an interesting marketing approach. Not to sue directly, but to ask for more information and then to say with all good heart and feelings for the family tat any determination is too early.

According to Lawyer Ronald Stearney Jr. no lawsuit is close. "It depends on how things unfold," Stearney said. "The first thing we have to do is bury the boy."

Good point.

But why then make the announcement like this?

Sunday, December 11, 2005

Alito's confirmation ?

"As Judge Alito's confirmation hearings approach, the contending forces are, predictably, focused on the issue of whether, as a Justice, he would vote to overturn Roe v. Wade. The overwhelming evidence shows that Alito, as a matter of both personal and legal conviction, is profoundly opposed to Roe. Still, for political reasons, we will have to put up with weeks of discussion about how he is also so deeply respectful of judicial precedent that his vote for or against Roe, if confirmed, is simply unknowable."

http://writ.news.findlaw.com/lazarus/20051209.html

So if this is the discussion, why does it go back and rediscuss a controversial case instead of looking at the candidate with the questions like: "will be do his job impartial". This seems to be more importent than all the "What would he have done" discussion.

Greetings!
RvH

Saturday, December 10, 2005

Two Partners and a Wife

http://www.pglewis.com/newsletter/Dec05/Dec2005Casehighlight.html

just reports a sample story. A bad one. Read it!

Here is the short version: "Greg and Scott were the best of friends, and co-owners of a highly successful Insurance company. In the end, data forensics proved the two best friends and former college roommates did, in fact, hold secrets from each other. While Scott was stealing from Greg, Greg was sleeping with Scott's wife. So much for a 40 year friendship."

So what can you do? Be very careful with your contracts to protect your rights in any business deal. Even itr of is your freind - the end may be bad. So better look into the details up-front!

Greetings
RvH

Friday, December 09, 2005

Re-Issue of Unused Work Visas

We need you!

Companies in the US with foreign-born employees are urgently needed next week to voice their support for legislation that would allow the re-issue of unused work visas for foreign professionals.

The U.S. House of Representatives and U.S. Senate are currently in conference on a budget reconciliation bill that would include a proposal to release 30,000 H-1B visas per year for at least five years from a pool of unused visas dating back to 1991.

This is a great chance to boost the H-1B situation !

We can help you to draft letters or schedule visits in Washington to meet with appropriate congresspersons to support the visa measures.

Let's go!

RvH

Wednesday, December 07, 2005

pandemicflu

I just realized the "WEB SITE OF THE WEEK" of the North Carolina Bar Association. They talk about the flu.

Hm, with a website called http://pandemicflu.gov it must be something.

Well here we go: "The potential outbreak of avian flu has raised awareness levels among countless individuals and organizations, including lawyers and law firms concerned about the health of their employees and the continuity of their practices." Therefore it was suggested to read the page. This is the same I will do. Check it out .. and get a flu shot ... if you manage to get one.

What it means legally is also to compare sick days. In Germany there is a 6 weeks pay requirement per each sickness. This is mandated by Federal law, the Kündigungsschutzgesetz.

In the US states, there is nothing like that.

Stay healthy, regardless of where you are!

Greetings
RvH

Tuesday, December 06, 2005

130 Million Dollar - Vitamin manufacturers settle suit

http://cnews.canoe.ca/CNEWS/Canada/2005/11/08/1298283-cp.html

Four of the world's leading vitamin manufacturers have settled a $130-million lawsuit that was initiated by a Quebec consumers group.

Hoffmann-Laroche, BASF, Rhone-Poulenc and Lonza were found guilty six years ago.

The verdict: hiking the price of vitamins and various products.

Now the result: money tobe divided between local non-profit organizations and companies that bought the vitamins for their products.

Individuals will not get any cash.

So why sue then?

Pro bono!

For the public good ;-)

Mehr Blogger als Blog-Leser

Bedenklich ist dieser Post:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,388907,00.html

"Weblogs haben nach einer Umfrage unter Internet-Nutzern in Deutschland zwar einen hohen Bekanntheitsgrad, werden aber nur von einer kleinen Minderheit regelmäßig aufgesucht. Es scheint sogar mehr Blogger als regelmäßige Blog-Leser zu geben."

Wenn das stimmt ... dann ist das "bad news"

Aber immerhin : "...vier Prozent von mehr als 100.000 im Herbst befragten Personen gaben an, sich regelmäßig in einem Blog aufzuhalten."

Also gibt es doch Leser!
Und wo sind Sie?

Ich freue mich ueber ein feedback!
Gruss aus Charlotte
RvH

neue .eu Domains ab Mittwoch

Europas Sonne am Internet-Himmel geht am morgigen Mittwoch auf. Internet-Adressen mit der Endung ".eu" koennen nun registriert werden. Es beginnt die sogenannte "Sunrise-Periode", in der sich öffentliche Einrichtungen und Inhaber von Markenrechten die begehrte neue Kennung registrieren lassen können. Hierdurch soll ein sog. "Domain Grabbing" verhindert werden, wo Dritte ohne Namensrechte sich Domains sichern, um diese dann gegen viel Geld an die Markeninhaber herauszugeben.

Die Vergabe erfolgt hier:
http://www.eurid.eu/en/registrant/


Wer sich ueber News informieren will:
http://www.eurid.eu/en/registrant/press/press

Bei Problemen mit der Anmeldung helfen wir gerne.
Gruss aus den USA

Monday, December 05, 2005

Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung vor Bundestag 30. Nov 2005

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung berichtet. Auch wenn es wenig US Bezug hat, so ist es was die Regierungsplanung der naechsten 4 Jahre unter rechtlichen Gesichtspunkten angeht, dennoch lesenswert.

Gruss aus den USA
RvH
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Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vor dem Deutschen Bundestag am 30. November 2005 in Berlin:
Veröffentlicht am: 30.11.2005
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Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie auch ich jetzt sagen darf!

In der Rechtspolitik können wir an die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre anknüpfen, und dies auch unter den veränderten politischen Mehrheiten. Beide Koalitionspartner haben ihre guten Ideen erfolgreich durchgesetzt. Auf die nicht ganz so guten Vorschläge haben wir übereinstimmend relativ schnell verzichten können. Hierfür und für die konstruktiven und guten Verhandlungen möchte ich allen Beteiligten sehr danken, insbesondere dem Verhandlungsführer der CDU/CSU, dem Herrn Kollegen Bosbach.

Was also haben wir für die nächsten vier Jahre vereinbart? Es wird - dies war eben schon Gegenstand der Debatte - um das Strafrecht, das Strafprozessrecht und die Frage des grundsätzlichen Ausgleichs zwischen den grundrechtlich garantierten Freiheiten der Menschen und dem Anspruch auf Sicherheit gehen. Bürgerrechte dürfen nicht - darin sind wir uns einig - ohne Maß eingeschränkt werden und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität sowie die damit verbundenen Eingriffe in ihre persönlichen Freiheitsrechte müssen in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen: So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig. Diesen Maßstab werden wir auch in Zukunft befolgen. Wir haben es in der vergangenen Legislaturperiode nicht anders getan. Wir sind wir uns darin einig, dass wir die Kriminalität auf allen Ebenen bekämpfen wollen. Deswegen ist es nicht richtig, nur vom Terrorismus zu reden. Wir wollen wirksame Strafgesetze schaffen und da, wo es erforderlich ist, Lücken ausfüllen. Ich nenne als Beispiele das Stalking oder die Zwangsprostitution.

Zur effektiven Strafverfolgung ist es unabdingbar, Straftaten möglichst zügig aufzuklären. Dazu brauchen wir Hilfsmittel. Wir sind deshalb übereingekommen, das Recht der Telekommunikationsüberwachung zu überarbeiten und eine stimmige Gesamtregelung vorzulegen. Das hatten wir uns schon für die letzte Legislaturperiode vorgenommen. Dazu reichte aber nicht die Zeit. Wir werden dies deshalb in dieser Legislaturperiode angehen.

Wir haben uns auch darauf verständigt, eine Kronzeugenregelung einzuführen. Eine solche Regelung, die Tätern in besonderen Einzelfällen die Möglichkeit der Strafmilderung bietet, ist, wie wir alle wissen, nicht ganz unproblematisch und wird kontrovers diskutiert. In der Praxis heißt es aber, dass es dieser Regelung bedarf. Ich erinnere an die letzte Entscheidung aus Düsseldorf und die mahnenden Worte des Vorsitzenden Richters. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns nicht leichtfertig über die Bedenken hinwegsetzen werden.

Der Vorschlag, den wir machen wollen, ist ein Kompromiss zwischen abstrakten Grundsätzen und praktischen Notwendigkeiten der Strafverfolgung und entspricht den Forderungen der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis, mit der wir schon in der letzten Legislaturperiode den Diskurs gesucht haben. Seien Sie sich sicher, dass wir darauf achten werden, dass der Entwurf nicht zu Verwerfungen im Strafrecht führt.

Die Regelungen zur erleichterten DNA-Speicherung und zur akustischen Wohnraumüberwachung haben wir am Ende der letzten Legislaturperiode bereits verabschiedet. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, diese Regeln in der Praxis zunächst einmal zu testen, sie dann ordnungsgemäß zu evaluieren und dann zu sehen, ob es Bedarf gibt, die Regelungen als solche zu ändern.

Damit habe ich einen Grundsatz angesprochen, der die Arbeit der neuen Bundesregierung in der Rechtspolitik prägen wird: Wir werden uns nicht scheuen, neue Gesetze zu schaffen oder bestehende Gesetze zu ändern, aber immer erst nach einer sorgfältigen Analyse; denn kluge Rechtspolitik besteht auch und gerade darin, zunächst zwischen den verschiedenen Interessen abzuwägen und dann zu entscheiden, ob Gesetze für eine andere Gewichtung erforderlich sind.

Wir werden deshalb auch keinen Paradigmenwechsel im Jugendstrafrecht vornehmen. Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts wird auch bei der großen Koalition im Mittelpunkt stehen. Lediglich in einem Punkt wird im Koalitionsvertrag Handlungsbedarf festgestellt: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird - natürlich in engen Grenzen - auch für die Täter eingeführt, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, aber zum Zeitpunkt ihrer Entlassung erwachsen sind. Dies soll nur bei solchen Tätern möglich sein, die wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Klar muss sein, dass es eine generelle Gleichstellung von Jugendlichen und Erwachsenen nicht geben kann.

Die Hürden für die Anordnung der Sicherungsverwahrung müssen bei Jugendlichen und Heranwachsenden höher sein, so wie wir es in der letzten Legislaturperiode bereits bei der Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden, gemacht haben.

Ich möchte gerne auf andere Themen eingehen, die auch mit Rechtspolitik zu tun haben, aber nicht mit dem Strafrecht - das überwiegt ja oft -, und zunächst kurz auf den Datenschutz Bezug nehmen. Es ist in der Tat so, wie Herr Wiefelspütz vorgetragen hat, dass das Datenschutzrecht - das geschah auch aufgrund meiner Initiative -, grundsätzlich überarbeitet werden soll. Wahrscheinlich ist Ihnen, Frau Kollegin, bei aller Leidenschaft für das Datenschutzrecht entgangen, dass es heute doch eine Menge an Veränderungen gibt, die von dem geltenden Recht gar nicht mehr erfasst werden; man kann das ja auch einmal so herum sehen. Der Online-Zugriff beispielsweise ist überhaupt nicht mehr geregelt, wenn man nur von "Übermittlung" redet. Dann heißt es nämlich immer: Einer sendet etwas. Deswegen haben wir gesagt: Wir müssen das Datenschutzrecht einmal gründlich angehen und grundsätzlich überarbeiten. Dabei müssen wir auch - ich bitte, das jetzt nicht falsch zu verstehen - bestimmte bürokratische Regelungen abschaffen. Beispielsweise gibt es noch Meldepflichten für diejenigen, die in der Nähe dieser Motte, die es in Berlin in den Kastanien gibt, leben.

Über die Zweckmäßigkeit solcher Bestimmungen kann man sich in der Tat streiten. Deswegen haben wir gesagt: Es macht Sinn, einmal zu schauen, ob es nicht auch wirklich völlig widersinnige Regelungen gibt. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb im Abschnitt V unter Punkt 2 dazu eine Regelung vor. Das gehört nicht zum Bereich des Innern, sondern steht an anderer Stelle. Wer den Koalitionsvertrag ganz liest, findet das aber.

Was die anderen Bereiche und das Leben in einer modernen, sich wandelnden Gesellschaft anbelangt, zu der auch der Datenschutz gehört, würde ich gerne kurz die Möglichkeit ansprechen, die wir im Unterhaltsrecht schaffen wollen, den Unterhaltsanspruch zu verändern. Das Projekt kennen Sie schon, das ist schon auf dem Weg. Die Eigenverantwortung von Ehegatten in und nach der Ehe soll gestärkt werden, ebenso wie klar sein soll, dass Kinder die ersten sind, die in Mangelfällen unterhaltsberechtigt sind.

Wir haben der Tatsache Rechnung getragen, dass unsere Gesellschaft toleranter geworden ist und unterschiedliche Lebensentwürfe akzeptiert sowie auf Minderheiten Rücksicht nimmt. Dies ist vor allem ein Verdienst der Gesellschaft, wird aber selbstverständlich auch durch die Rechtspolitik begleitet. Von dieser Rechtspolitik wird manchmal gesagt, sie bestehe aus reinen Programmsätzen; sie führt aber tatsächlich zu einem veränderten Verhalten, wie wir gerade in einer rechtstatsächlichen Untersuchung zu dem Programmsatz "Kinder dürfen nicht geschlagen werden" festgestellt haben. Das Bewusstsein in der Bevölkerung hat sich in der Tat massiv verändert.

Unser Ziel ist es also, Gleichbehandlungsrichtlinien zügig umzusetzen. Wir sind uns einig, dass wir die Richtlinien im Arbeitsrecht eins zu eins umsetzen werden. Es gibt aber keine Festlegung im Koalitionsvertrag, dass die Umsetzung der anderen Richtlinien ohne andere Merkmale erfolgen soll. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen bei so genannten Massengeschäften des täglichen Lebens und beim Abschluss von Versicherungen nicht wegen Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.

Zur Akzeptanz neuer Lebensentwürfe gehört auch, dass wir gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gerecht behandeln. Deswegen bleibt auch auf der Tagesordnung, die Gleichbehandlung von Homosexuellen auch im Steuerrecht oder im Beamtenrecht vorzusehen. Es kann nicht sein, dass wir ihnen dieselben Pflichten auferlegen wie Verheirateten, ihnen aber bei den entsprechenden Vergünstigungen nicht dieselben Rechte geben. Das halte ich nicht für richtig.

Unsere Gesellschaft wird immer älter, die Versorgung der Menschen - gerade auch die medizinische Versorgung im Alter - immer besser. Wir diskutieren deshalb schon seit einer ganzen Zeit das Thema Patientenverfügung. Wir haben es auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir waren uns beim Abschluss des Koalitionsvertrages einig, dass das nichts ist, was vonseiten der Regierung kommen sollte, sondern etwas, was aus der Mitte des Bundestages kommen sollte. Es geht um Grundfragen der menschlichen Selbstbestimmung, um ethische, moralische und religiöse Überzeugungen. Parteipolitische Festlegungen sollte es in dem Bereich nicht geben.

Deshalb wird die Bundesregierung keinen Entwurf vorlegen. Ich verbinde das aber mit der Bitte an das Hohe Haus, dass wir möglichst schnell ein Gesetz auf den Weg bringen oder auch zwei Gesetze zur Abstimmung stellen. Ich habe nach all den Briefen und nach all den Diskussionen, die ich dazu geführt habe, den Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Tat erwarten, dass an dieser Stelle mehr Rechtsklarheit geschaffen wird.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte zum Wirtschaftsrecht sagen: Sie wissen, dass wir immer dafür eintreten, Verbraucherinnen und Verbrauchern die für ihre vernünftigen Entscheidungen notwendigen Informationen zu geben. Das gilt in allen Bereichen. Wir wollen das auch weiterhin machen. Eines Schutzes bedürfen sie dennoch.

Wir wollen beim Versicherungsvertragsgesetz einen etwas gerechteren Interessenausgleich zugunsten der Versicherten vorsehen, indem die Abschlussgebühren künftig über einen längeren Zeitraum verteilt werden, sodass man die Chance hat, einen Teil seiner zwei Jahresbeiträge zurückzuerhalten, wenn man nach zwei Jahren den Versicherungsvertrag kündigt.

Wir werden das Urheberrecht novellieren, das wissen Sie, und ferner werden wir das GmbH-Recht reformieren. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, nicht nur die Eingangssumme abzusenken, sondern auch eine umfassende Reform vorzunehmen. Natürlich wird auch für diesen Bereich gelten, dass wir die Möglichkeiten der elektronischen Medien stärker nutzen wollen, beispielsweise indem wir elektronische Anmeldungen zum Handelsregister ermöglichen.

Ein Thema, das insbesondere die Länder betrifft, ist die Modernisierung der Justiz, die so genannte große Justizreform. Die werden wir mit den Ländern angehen. Wir wollen insbesondere in dem Bereich, in dem es um verständliche, überschaubare und einheitliche Verfahrensstrukturen geht, Fortschritte erzielen. Ich meine, das ist ein Thema, bei dem der Bundestag, ohne Sorge zu haben, es könne zu einem Rechtsverlust kommen, ohne weiteres mitmachen kann. Dabei wird es unter anderem um das Wohnungseigentum und die freiwillige Gerichtsbarkeit gehen, die wir gemeinsam novellieren wollen.

Das waren nur einige Vorhaben von den zahlreichen, die im Bundesministerium der Justiz in jeder Legislaturperiode angegangen werden. In den letzten sieben Jahren sind, wie ich heute gelernt habe, 975 Gesetze aus dem Justizministerium gekommen. Vielleicht ist auch hier ein Ansatz für Reformen darin zu sehen, künftig weniger zu machen. Herr Schäuble, da haben Sie völlig Recht.

Saturday, December 03, 2005

Trademark and names

Confusion in Drug and Health Product Names: Health Canada's New "Look-Alike, Sound-Alike" Policy. It all sound the same., But what does it mean?

A review of Health Canada's new policy to review drug and other health product names in response to concern about "look-alike, sound-alike" names and errors in prescribing, administering, or dispensing these products. Brief outlines the reasons behind the new policy, the factors Health Canada will consider in evaluating drug names, and the timeline for review of drug names. Drug companies are advised to alternative proposed names for their products.

Is this only limited to Canada?
Could it impace also German American business relations?
Or could it switsch in a different market?

Well, after reading details my toughts are: check prior to any trade name whether it is not only a good name but also which similar but not related names you may encounter. If there is one .. it seems to be the better business choiche just to use a different name ...

Thursday, December 01, 2005

USA Einreisevorschriften: Neu seit 22. November 2005

Lufthansa informiert ueber weitere Veränderungen bei Einreise in die USA: Fluggäste müssen vor Abflug ihre Adresse in den USA angeben.

Ich war gerade in Deutschland und flog nach dieser neuen Regel zurueck. Da ich mit meiner Greencard das nicht musste, war ich froh. Fuer alle anderen bedeutete es extra Papierkrieg und Forulare ausfuellen.

Ab 22. November 2005 müssen folgende nicht im Reisepass enthaltene Daten bei Abflug an die US-Behörden übermittelt werden:

Land des Hauptwohnsitzes/country of residence Erste Adresse während des USA-Aufenthalts:
Strasse/Street
Hausnummer/Number
Stadt/City
Provinz/State
Postleitzahl/Zip Code

Der Tip vieler Fluggesellschaften lautet:
"Um in der Anfangsphase die Check-in und Einsteigezeiten nicht zu verlängern und einen zeitgerechten Abflug zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Fluggast die erforderlichen Daten bereits zum Check-in schriftlich vorlegen kann."

Happy Download!

Liebesbeziehung bei Wal-Mart nicht erlaubt ?

Im Handelsblatt Nr. 221 lese ich, dass eine Richtlinie zum Liebesleben seiner Mitarbeiter ist der Handelskonzern Wal-Mart am im November vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht gescheitert. Der Passus in einer Ethik-Richtlinie des Unternehmens verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler.

Das ist wohl in den USA anders. Eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz wird oft durch ein sog. Handbuch verboten. Es sei arbeitsschaedlich.


WalMart hatt diese "Ethik-Richtlinie" Anfang 2005 für rund 12 500 Mitarbeiter von in Deutschland erlassen. Aehnlich wie in den USA...

So anders sind die Kriterien in anderen Teilen der Welt.
Gruss ueber den Atlantik!